An Flugplätzen sind die Anforderungen höher als im Straßenverkehr. Dennoch gilt in Deutschland z.Zt. prinzipiell erstmal die sogenannte Ladesäulenverordnung.
Welche Anforderungen muss die Flugplatz-Ladeinfrastruktur erfüllen?
Hier finden Sie die aus Sicht des Verfassers wichtigsten Elemente einer leistungsfähigen unterbrechungsfreien Stromversorgung für die Luftfahrzeuge.

Bereitstellen der hohen erforderlichen Ladeleistung
Je nach Flugplatzgröße, also Anzahl und Größe der nachzuladenden eFlugzeuge sowie deren Nutzungsfrequenz errechnet sich die bereitzustellende Ladeleistung. Diese Leistung muss dann entweder vom Netzbetreiber geliefert werden können (Trafostationen und Leitungsquerschnitte) oder/und aus eigenen Quellen bereitgestellt werden.
Zur Zeit reichen da bei den wenigen Kleinflugzeugen noch Leistungen im 22 – 40 kW Bereich aus. Für schnelle Umschlagzeiten im kommenden Individualverkehr müssen es dann schon deutlich höhere Leistungen sein (400 kW aufwärts je eFlugzeug).
Ausreichende Anzahl gut zugänglicher Ladepunkte
Abhängig von der Anzahl der gleichzeitig zu erwartenden eFlugzeuge und deren Ladedauer müssen nicht nur genügend Ladepunkte eingerichtet werden, sondern auch die entsprechend langen Verbindungs-Kabel zum eFlugzeug-Stellplatz bereit gehalten werden.
Die entsprechend der Flugzeugabmessungen erforderlichen Stellplätze müssen in der Nähe der Ladepunkte verfügbar sein.
Die Kabel müssen gemäß den zu liefernden Leistungen dimensioniert sein.
Zuverlässigkeit und Sicherheit der Versorgung
Für unterbrechungsfreien Betrieb bedarf es eines guten Ladebetriebsmanagements. Das betrifft nicht nur Anzahl und Qualifikation des Vorfeldpersonals sondern insbesondere auch die Prozessabläufe und die intelligente Steuerung der Systeme.
Die zu garantierende Ausfallsicherheit erfordert qualitativ hochwertiges Material, Redundanz bei Hardware und Software sowie Cybersicherheit (Schutz vor Hacker-Angriffen).
Negative Auswirkungen der stromführenden Systeme auf die Umgebung (andere Systeme und Flugzeuge) müssen verhindert werden (EMV).
Umweltfreundliche Energiequelle
Der Umwelt zuliebe sollte der benötigte Strom aus mindestens umweltfreundlichen, möglichst sogar umweltneutralen Quellen stammen.
Eine Nutzung der Flugplatzflächen für Stromerzeugung aus Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft sollte vorrangig realisiert werden.
Das schont nicht nur die Umwelt sondern vermeidet auch noch den Ausbau der meist schlappen Netzanschlüsse an Flugplätzen.
Autarkie beim Betrieb
Bei vielen Flugplätzen reicht die Netzanbindung heute schon nicht aus, um die derzeit noch niedrigen Lastanforderungen zu befriedigen.
Da bietet sich zur Vermeidung hoher Netzanschluss-Investitionen das Anstreben von möglichst autarker Versorgung an. Es gibt bereits erprobte 300 kW-Ladepunkte mit Batteriespeicher die an 22 kW-Netzanschlüssen betrieben werden können. Wenn die noch von eigenerzeugenden Stromquellen gespeist werden ist Inselbetrieb möglich.
Intelligentes Lastmanagement und Netzstabilität
Dass eine größere Anzahl an Ladepunkten, die teilweise parallel in zeitlicher Folge mit unterschiedlichen Leistungen betrieben werden einer intelligenten Steuerung bedarf ist unbestritten. Das Lastmanagement – also das Verteilen der jeweils angeforderten Leistung auf möglichst viele stabile Stromquellen sichert die Stabilität des Flugplatznetzes und des Netzes der örtlichen Stromanbieter.
Leistungsgerechte Abrechnung
Bisher sehen die meisten Flugplätze keine Abrechnung von Stromleistungen vor. Für einen geordneten Betrieb ist aber eine leistungskonforme Abrechnung erforderlich. Sie sollte unkompliziert, also möglichst mit online-Erfassung und bargeldloser Abrechnung, erfolgen.
Dies kann gemäß LSV erfolgen durch kostenlose Abgabe der Energie oder durch die Möglichkeit der Zahlung
- mittels eines gängigen webbasierten Systems, oder
- mittels Bargeld in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt, oder
- mittels eines gängigen kartenbasierten Zahlungssystems bzw. Zahlungs-verfahrens.
Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen
Nach derzeitigem Verständnis gilt die deutsche Ladesäulenverordnung (LSV) auch für die Einrichtung und den Betrieb von Ladepunkten für Fahrzeuge der Luft.
Somit müssten deren Vorgaben auch von den Betreibern an Flugplätzen einzuhalten sein (bedarf noch der juristischen Klärung)
Sonstiges
Übergangsweise sollten zur Förderung des umweltfreundlichen eLuftverkehrs seitens der Flugplätze möglichst viele Anreize geschaffen werden, vollelektrisch betriebene Luftfahrzeuge zu beschaffen und im Luftverkehr einzusetzen.
Das kann geschehen durch z.B.:
- Befreiung von den Landegebühren,
- kostenlose Abgabe von Energie,
- Befreiung von Abstellgebühren,
- mediale Aufmerksamkeit/Unterstützung,
- Durchführung von Elektroflug-Events,
- etc.
